Auszug in Berlin: Müssen Sie den Teppich wirklich reinigen lassen?
Berlin ist eine Mieterstadt, und kaum eine Frage wird uns häufiger gestellt. Hier die Rechtslage, so wie die Gerichte sie entschieden haben — mit Aktenzeichen, damit Sie es selbst nachlesen können.
Nach etwa zehn Jahren ist ein Teppichboden abgeschrieben
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein vom Vermieter gestellter Teppichboden nach rund zehn Jahren wirtschaftlich vollständig abgenutzt ist. Für normale Abnutzung danach haften Sie nicht — die ist mit der Miete abgegolten (§ 538 BGB).
LG Berlin, Az. 64 S 184/17 · Berliner Mieterverein, MieterMagazin 07.03.2018
Starre Klauseln zur Profireinigung sind im Wohnraummietrecht unwirksam
Formularklauseln, die Sie beim Auszug ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand zu einer professionellen Reinigung verpflichten, benachteiligen Sie unangemessen und sind deshalb unwirksam. Geschuldet ist die Wohnung in der Regel „besenrein".
BGH, Az. VIII ZR 294/09 · vgl. BGH, Az. VIII ZR 71/05
Sie dürfen selbst reinigen
Ein Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben, eine bestimmte Fachfirma zu beauftragen. Sie dürfen die Arbeit selbst ausführen — sie muss allerdings fachgerecht sein, „in mittlerer Art und Güte". Geht bei einer unsachgemässen Reinigung mit einem Mietgerät etwas kaputt, haften Sie dafür.
Grundsatz der Eigenleistung im Wohnraummietrecht
Im Gewerbemietrecht gilt anderes
Bei Gewerberäumen kann eine wirksam übertragene Schönheitsreparaturklausel die Grundreinigung des Teppichbodens durchaus umfassen. Die Wohnraum-Rechtsprechung lässt sich hier nicht übertragen.
BGH, Az. XII ZR 15/07 (Gewerberaum)
Bitte beachten: Wir sind ein Teppichreinigungsbetrieb und keine Rechtsanwälte. Diese Übersicht ist allgemeine Information und ausdrücklich keine Rechtsberatung im Einzelfall — eine solche dürfen wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch gar nicht erteilen. Für Ihren konkreten Mietvertrag wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin. In Berlin hilft zum Beispiel der Berliner Mieterverein.
Wenn Sie den Teppich vor der Übergabe reinigen lassen möchten — sei es, weil tatsächlich ein Fleck da ist, oder einfach um Diskussionen zu vermeiden — machen wir das gern und stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie dem Vermieter vorlegen können. Rufen Sie uns an: +49 176 32739385